- 14 - 7.4.3. Auszugehen ist vorliegend von einer 60%igen Arbeitsfähigkeit in einer wechselbelastenden Tätigkeit ohne längeres Sitzen, die gut strukturiert und seriell erbringbar ist, ohne enges Zeitlimit, mit der Möglichkeit selbst bestimmbarer Pausen, ohne Heben von Lasten vom Boden auf Tischhöhe, ohne repetitives beidhändiges beckennahes Tragen über 5 kg, ohne einseitiges Tragen von Lasten, ohne Arbeiten in Zwangsstellung der Lendenwirbelsäule, ohne Rumpf-Drehbewegungen, vor allem unter Belastung, ohne Arbeiten auf Leitern und Treppen, ohne Arbeiten kniend und kauernd, ohne Arbeiten mit vibrierenden Maschinen (Reinigungsmaschinen), ohne