Angaben des Arbeitgebers hätte die Beschwerdeführerin ohne Gesundheitsschaden im Jahr 2020 ein Einkommen von Fr. 60'125.00 erzielt. Das Invalideneinkommen setzte die Beschwerdegegnerin gestützt auf den Tabellenlohn der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2018 des Bundesamts für Statistik - 11 -