Gerade die Zeitphasen der Tätigkeit, in denen sich eine besonders hohe Leistungsminderung ergebe, entfielen ja. Dr. med. C._____ kam zum Schluss, die orthopädische Vorgabe in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit sei die dominierende und umfasse auch die sich aus den psychiatrischen Gesundheitsstörungen ergebenden Einschränkungen komplett.