den Arbeitstag nun eine ca. 20minütige Pause jeweils am Vormittag und auch am Nachmittag (sowie nach der Zeitberechnung auch eine um ca. 15 Minuten verlängerte Mittagspause) beanspruchen könne und sie zudem nicht 4.25 Stunden pro Halbtag arbeiten müsse, sondern (nach orthopädischen Vorgaben) nur 3 Stunden, entfalle die Notwendigkeit, die psychiatrisch vorgegebene Leistungsminderung von 40 % für einen ganztägigen Einsatz beizubehalten. Durch die Zeitverkürzung aufgrund der orthopädischen Gesundheitsstörungen habe die Beschwerdeführerin sodann eine komfortablere Arbeitssituation als sie sich rein psychiatrisch ergeben würde.