aus, durch eine verminderte Durchhaltefähigkeit im Rahmen der psychiatrischen Diagnosen, mit einem resultierenden vermehrten Pausenbedarf, beständen qualitative Einschränkungen im Rahmen eines zumutbaren Arbeitspensums von 8.5 Stunden. Ihre Einschätzung decke sich mit der orthopädischen Einschätzung, wobei sich die qualitativen Einschränkungen aus psychiatrischer Sicht bei aus orthopädischer Sicht möglicher Arbeitszeit von 5.3 Stunden pro Tag geringer auswirkten, wodurch sich wiederum eine Gesamtarbeitsfähigkeit von 60 % ergebe. Dr. med.