6.2. In Übereinstimmung mit der Beschwerdeführerin (vgl. Beschwerde S. 5 ff.) ist festzustellen, dass die Angaben im Gutachten der medexperts ag vom 21. April 2022 (VB 153) sowie in der ergänzenden Stellungnahme vom 31. August 2022 (VB 171) betreffend Gesamtarbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (insbesondere die Berücksichtigung der Leistungsminderung aus psychiatrischer Sicht) unklar sind.