hielt ebenfalls fest, unter Hinzurechnung der zusätzlichen Leistungsminderungen mit vermehrtem Pausenbedarf sinke die Zeit, in der Arbeit erbracht werde, weiter ab und es entstehe die Arbeitsfähigkeit von 60 %. In Bezug auf die polydisziplinäre Berechnung führte er aus, die neurologischen und orthopädischen Gesundheitsstörungen seien überlagernd, wobei aus orthopädischer Sicht eine Minderung der Zeitpräsenz und eine Leistungsminderung bestünden. Aus psychiatrischer Sicht bestehe "nur eine (höhere als orthopädische) Leistungsminderung bei nicht eingeschränkter Zeitpräsenz".