1.2. Am 31. Januar 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Rückenbeschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte wiederum diverse Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des RAD polydisziplinär begutachten (Gutachten der medexperts ag vom 21. April 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme sowie Rücksprache mit dem RAD sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 7. November 2022 ab 1. September 2020 eine Viertelsrente zu.