Die Beschwerdegegnerin tätigte diverse Abklärungen, gewährte der Beschwerdeführerin Frühinterventionsmassnahmen in Form von Beratung und Unterstützung und übernahm die Kosten für ein Aufbautraining sowie für ein Bewerbungs-Coaching. Infolge Verbesserung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin schloss die Beschwerdegegnerin die beruflichen Massnahmen mit Mitteilung vom 20. November 2015 ab. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Leistungsbegehren betreffend Rente mit in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 10. Mai 2016 ab.