ganisches Substrat der beanspruchten gesundheitlichen Einschränkungen qualifiziert werden. Gleiches gelte für "diverse progrediente degenerative Aspekte mit u. a. erosiven Osteochondrosen, Ankylosen, Spinalkanaleinengungen (HWS), foraminalen Engen, eine zunehmende Schulterproblematik beidseits, eine noch so schwere scapulo-thorakale Fehlhaltung, diverse sonstige degenerative Veränderungen, die unspezifisch subjektiv zunehmende Schulterproblematik beidseits mit vor zehn Jahren entdeckter Partialruptur einer Supraspinatussehne und den St. n. frustranen Infiltrationen".