Das 2014 festgelegte Belastungsprofil (der Sehschwäche angepasste, vorwiegend sitzende, leichte, einfache Tätigkeit ohne Überkopfarbeit, ohne Arbeit auf Leitern und Gerüsten, ohne Bücken, Knien, Kauern, Heben und Tragen von Lasten über 10 kg [vgl. Stellungnahmen von RAD-Arzt Dr. med. C., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 10. März und 21. August 2014 in VB 79 und 85]) habe "bis auf die Gewichtslimite und Feinarbeiten mit den Händen" nach wie vor Gültigkeit. Die Gewichtslimite sollte auf 1-5 kg reduziert werden; die Ausübung manueller Tätigkeiten sei aufgrund der beginnenden Fingerpolyarthros[e] erschwert (VB 137/4).