1.4. Es erfolgte am 1. Oktober 2021 eine weitere Eingabe der Beschwerdeführerin an die Beschwerdegegnerin, welche diese sinngemäss als Erhöhungsgesuch entgegennahm. Nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch um Erhöhung der Rente mit Verfügung vom 3. November 2022 ab. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Dezember 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 3. November 2022 aufzuheben und der Beschwerdeführerin eine ganze Rente ab 1. Januar 2021 auszurichten.