4.3. Soweit der Beschwerdeführer unter Verweis auf den Bericht von Dr. med. et phil. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie des Psychologen E., Klinik F., vom 26. August 2021 (VB 212, S. 2 f.) geltend macht, es bestünden "psychosomatische Probleme in Form von Depressionen", ist Folgendes zu ergänzen: Zum einen wurde im fraglichen Bericht keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus fachpsychiatrischer Sicht beschrieben ("aktuell keine arbeitsrelevante Leistungsminderung"; VB 221, S. 3).