Aus chirurgischer Sicht bestehe aktuell ein medizinisch stabiler Zustand. Von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung könne keine namhafte Besserung des Gesundheitszustands mehr erwartet werden. Es bestehe in einer angepassten leichten bis mittelschweren wechselbelastenden, überwiegenden sitzenden, gehenden und stehenden Tätigkeit mit lediglich seltenem Besteigen von Treppen, ohne Besteigen von Leitern und Gerüsten, ohne Begehen von unebenem Gelände sowie ohne Arbeiten in Zwangshaltungen wie Kauern oder Knien eine ganztägige Arbeitsfähigkeit (VB 243, S. 7).