Die Beweglichkeit sei indes aufgrund der vom Beschwerdeführer geäusserten ausgeprägten Schmerzsymptomatik nicht konklusiv beurteilbar. Klinisch hätten sich eine minimale Schwellung des linken Kniegelenks, aber kein Erguss, keine Hinweise für einen Infekt oder ein CRPS und – soweit beurteilbar – keine Hinweise für eine Reruptur der Quadrizepssehne, für eine Bandinstabilität oder für einen Meniskusschaden gezeigt. Es bestehe linksseitig lediglich eine minimale Atrophie der Beinmuskulatur, jedoch eine deutliche selbstlimitierende Kraftminderung. Ferner sei eine ausgeprägte Druckdolenz des gesamten linken Knies und über der dorsalen Seite des distalen Oberschenkels zu beobachten.