2018 E. 6, sowie SVR 2017 UV Nr. 40 S. 138, 8C_43/2017 E. 2.3.1 f.). 2. 2.1. Vorab ist auf die (teilweise implizite) formelle Rüge des Beschwerdeführers einzugehen, wonach die Beschwerdegegnerin ihren Entscheid ungenügend begründet und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe.