Mit Schreiben vom 24. März 2022 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall ab und stellte die vorübergehenden Leistungen per 30. April 2022 ein. Mit Verfügung vom 13. April 2022 verneinte sie weiter einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente und sprach diesem bei einer Integritätseinbusse von 10 % eine Integritätsentschädigung von Fr. 14'820.00 zu. Die dagegen am 18. Mai 2022 betreffend Invalidenrentenanspruch erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 17. November 2022 ab. 2. 2.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 7. Dezember 2022 stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: