1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer war seit dem 17. Oktober 2018 als Hilfsgipser bei der B., über die inzwischen der Konkurs eröffnet wurde, angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Am 21. Januar 2019 verletzte er sich bei einem Sturz am linken Knie. Für die Folgen dieses Ereignisses erbrachte die Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld). Mit Schreiben vom 24. März 2022 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall ab und stellte die vorübergehenden Leistungen per 30. April 2022 ein.