Zudem führte er aus, die angegebenen Beschwerden und das Verhalten während der Untersuchung seien konsistent und mit Bezug auf die Alltagsaktivitäten, die Akten und die aktuell durchgeführten Untersuchungen nachvollziehbar. Aufgrund von zwei durchgeführten Beschwerdevalidierungsverfahren, die vollkommen unauffällige Ergebnisse zu Tage gefördert hätten, sei von einer authentischen Beschwerdeschilderung auszugehen (VB 96.4 S. 11). Dr. med.