Aufgrund der psychiatrischen Erkrankung bestehe sowohl in der bisherigen wie auch in einer leidensangepassten Tätigkeit eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Retrospektiv habe nach dem Unfallereignis vom 26. Mai 2018 und der Klavikulafraktur vom 30. Mai 2018 für sechs Wochen und vom 14. August bis am 22. Oktober 2018 bei Alpträumen und Schlafstörungen, welche im Rahmen einer akuten vorübergehenden psychotischen Störung aufgetreten seien, eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Danach sei eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit aus orthopädischer Sicht vom 12. März 2019 bis am 29. Juli 2019 nachvollziehbar.