1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch des Beigeladenen. 2. In ihren Verfügungen vom 8. November (Vernehmlassungsbeilage [VB] 110) und 9. Dezember 2022 (VB 111) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das psychiatrischorthopädische SMAB-Gutachten vom 17. Januar 2022. Darin wurden nachfolgende Diagnosen gestellt (VB 96.1 S. 5): "Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit) 1. Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10: F33.2) 2. Abhängigkeit von Cannabinoiden und Alkohol (ICD-10: F10.2, F12.2)