2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. Januar 2023 wurde die versicherte Person im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Stellungnahme vom 27. April 2023 stellte der Beigeladene folgende Anträge: "1. Die mit Beschwerde vom 6. Dezember 2022 gestellten Rechtsbegehen seien abzuweisen. -4- 2. Die mit Beschwerde vom 13. Dezember 2022 gestellten Rechtsbegehren seien abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin." Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: