dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. Dezember 2022 und Ankündigung des Erlasses einer weiteren Verfügung betreffend die rückwirkend zugesprochenen Rentenleistungen. Die entsprechende Verfügung erging in der Folge am 9. Dezember 2022. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. November 2022 erhob die Beschwerdeführerin, bei welcher der Beigeladene im Rahmen seines letzten Arbeitsverhältnisses berufsvorsorgeversichert gewesen war, mit Eingabe vom 6. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: