Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess den Beigeladenen auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) bidisziplinär begutachten (Gutachten der SMAB AG, Bern [SMAB], vom 17. Januar 2022). Nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beigeladenen mit Verfügung vom 8. November 2022 ab dem 1. März 2020 eine ganze Invalidenrente zu; dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. Dezember 2022 und Ankündigung des Erlasses einer weiteren Verfügung betreffend die rückwirkend zugesprochenen Rentenleistungen.