1. Der 1990 geborene Beigeladene meldete sich – nachdem ihm von der Beschwerdegegnerin in der Vergangenheit bereits medizinische Massnahmen im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen Ziff. 404 GgV-Anhang zugesprochen worden waren – am 15. Juli 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess den Beigeladenen auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) bidisziplinär begutachten (Gutachten der SMAB AG, Bern [SMAB], vom 17. Januar 2022).