4.2.2. Entgegen dem Beschwerdeführer ist die zusätzliche Essenszeit eines Elternteils, welcher nicht selber nebenher essen kann, nicht mit 75 Minuten dazu zu rechnen (vgl. Beschwerde S. 7 f.). Für die Präsenzzeit am Familientisch, wenn die Mutter bzw. der Vater nebenbei Essen kann, gilt ab drei Jahren ein allgemeiner Abzug von 75 Minuten pro Tag (15 Minuten für das Frühstück, je 30 Minuten für die Hauptmahlzeiten; vgl. KSIH Anhang IV S. 226). Damit wird ein Abzug vorgenommen, wenn die Eltern selber nebenher essen können, aber nicht ein Zuschlag, wenn sie dies nicht können.