Die Berichte der behandelnden Psychologin und der leitenden Ärztin würden das Problemverhalten des Beschwerdeführers schildern. Diese vorliegend besonderen Umstände seien zu berücksichtigen und daher im Bereich "An- und Auskleiden" der bereits anerkannte Mehraufwand von 25 Minuten um 65 Minuten zu erhöhen (vgl. Beschwerde S. 4 ff.).