In der ergänzenden Stellungnahme vom 12. Oktober 2022 hielt die Abklärungsperson zum Bereich "An- und Auskleiden" fest, anlässlich der Abklärung vor Ort habe beobachtet werden können, dass sich der Beschwerdeführer unbeaufsichtigt der Kleider entledigt habe. Gemäss Auskunft der Schule ziehe sich der Beschwerdeführer nie ganz aus. Es komme vor, dass er vor allem im Schulbus unbeliebte Kleidungsstücke ausziehe. In diesem -6-