KSIH Anhang III (Richtlinien zur Bemessung der massgebenden Hilflosigkeit bei Minderjährigen) führt unter Altersabstufungen die Fähigkeiten gesunder Minderjähriger im Hinblick auf die einzelnen Lebensverrichtungen auf. Er dient der Abschätzung des invaliditätsbedingten Mehraufwandes. In der Einleitung zu KSIH Anhang III weist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) darauf hin, dass es nicht-krankheitsbedingte Abweichungen von den Zeitangaben sowohl nach oben als auch nach unten geben könne. Diese seien bei der Bemessung der Hilfsbedürftigkeit nicht zu berücksichtigen. In diesem Sinne seien die Richtlinien flexibel zu handhaben.