auf einen Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsmehraufwand von mindestens vier Stunden pro Tag. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 31. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei neben der weiterhin ausgerichteten Hilflosenentschädigung infolge Hilflosigkeit mittleren Grades ein Intensivpflegezuschlag von mindestens 8 Stunden zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zu nochmaligen Abklärungen betreffend des Umfangs des Intensivpflegezuschlags an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.