1.2. Im Rahmen einer im November 2021 von Amtes wegen eingeleiteten Revision der Hilflosenentschädigung tätigte die Beschwerdegegnerin medizinische Abklärungen, holte eine Beurteilung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein und führte am 7. Juni 2022 eine Abklärung über die Hilflosigkeit und den Betreuungsaufwand des Beschwerdeführers durch.