Die Beschwerdegegnerin anerkannte in der Folge das Geburtsgebrechen 405 GgV-Anhang (Autis- mus-Spektrum-Störungen), erteilte Kostengutsprache für medizinische Massnahmen vom 22. Januar 2018 bis 30. November 2035 und sprach dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 11. März 2020 eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige bei leichter Hilflosigkeit ab dem 1. November 2019 zu. Mit Verfügung vom 27. Januar 2021 erhöhte die Beschwerdegegnerin die Hilflosenentschädigung des Beschwerdeführers ab dem 1. November 2020 auf eine Entschädigung wegen Hilflosigkeit mittleren Grades.