Nach Kündigung dieser langjährigen Arbeitsstelle per 31. Juli 2016 (VB 57 S. 3 f.; vgl. auch VB 31.2) hatte der Beschwerdeführer sodann weitere, jeweils kürzere Anstellungen, als ICT Service Desk Agent (vgl. VB 179; VB 94; und Beschwerdebeilagen 3 und 4).