6.2. Gemäss den vorliegenden Akten arbeitete der Beschwerdeführer bis zu seinem Unfall am 29. August 1999 als Anlageführer / Maschinenführer (vgl. VB 7 S. 40, VB 13 S. 100; VB 57 S. 5). Diese Tätigkeit war ihm danach aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar (vgl. VB 7 S. 24 f.). Mit Unterstützung der damals zuständigen IV-Stelle Schwyz absolvierte er eine Umschulung zum EDV-Supporter (vgl. VB 13 S. 34 f., 57). Per 1. November 2001 war der Beschwerdeführer bei der D. als EDV-Sup- porter angestellt (VB 13 S. 31 f.). Nach Kündigung dieser langjährigen Arbeitsstelle per 31. Juli 2016 (VB 57 S. 3 f.;