Hinzu komme das neurologisch diagnostizierte neuropathische Schmerzsyndrom, welches die orthopädischen Einschränkungen verstärke. Auch die allgemeininternistische Problematik mit Divertikulitis und Polyglobulie habe gewisse Ausfalltage zur Folge (VB 196.2 S. 7). Im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Arbeitsfähigkeit wurden damit alle Aspekte, die gemäss den Einzelgutachten zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führen, berücksichtigt. Die Gutachter attestierten sodann gesamthaft eine Arbeitsfähigkeit von 60 % (VB 196.2 S. 7).