"1. Unter Aufhebung der Verfügung vom 14. Dezember 2021 sei dem Versicherten mindestens eine Viertels-Invalidenrente zuzusprechen. -3- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin 3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnete Anwalt sei als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestimmen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. Februar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.