gungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. 1.3. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer polydisziplinär durch Ärzte der GA eins AG Gutachtenstelle, Frick (nachfolgend: GA eins), begutachten. Gestützt auf das am 19. Oktober 2021 erstattete Gutachten verneinte die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 14. Dezember 2021 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Am 1. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer dagegen fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: