1. 1.1. Nachdem dem 1970 geborenen Beschwerdeführer nach einem Motorradunfall (Unfallereignis vom 29. August 1999) mit anschliessender Unterschenkel und später transgenikulärer Amputation rechts von der damals zuständigen IV-Stelle Schwyz eine Umschulung zum EDV-Supporter finanziert worden und er anschliessend als EDV-Supporter tätig gewesen war, meldete er sich am 9. Oktober 2017 bei der infolge Wohnortwechsels neu zuständigen Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen.