sich, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den Beschwerden elektrosensibler Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert, der eine länger dauernde Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit begründen würde, nicht vorliege. Abgesehen davon, dass die Elektrosensitivität bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen habe werden können, handle es sich dabei um eine Z-Diagnose, welche nicht IV-relevant sei (VB 70 S. 1).