4.4.2. In der im Beschwerdeverfahren eingeholten Aktennotiz vom 23. Januar 2023 führte der RAD-Arzt Dr. med. C., Praktischer Arzt und Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus, das videmus-Gutachten entspreche den gestellten Anforderungen. Zum Bericht von Dr. med. B. vom 22. November 2022 hielt der RAD-Arzt fest, internationale Studien hätten einheitlich gezeigt, dass elektromagnetische Felder von Personen, die sich als elektrosensibel bezeichnen würden, nicht wahrgenommen werden könnten und auch nicht ursächlich mit den vorhandenen gesundheitlichen Beschwerden zusammenhängen würden.