In der Folge stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die neuen Akten zu und gewährte ihr rechtliches Gehör. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2022 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 28. Oktober 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung vom 28.10.2022 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlichen Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen.