1. Die 1985 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 14. April 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche sowie medizinische Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach dem Eingang von Einwänden gegen den Vorbescheid vom 3. Dezember 2020 wurde die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des RAD polydisziplinär begutachtet (Gutachten der videmus AG, Winterthur [videmus], vom 26. April 2022). In der Folge stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die neuen Akten zu und gewährte ihr rechtliches Gehör.