die entsprechenden Einträge auf S. 3 f. im Protokoll). Am 17. Mai 2022 stellte die Beschwerdegegnerin erneut die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht (VB 70). Nach erhobenen Einwänden (VB 71) und telefonischer Beteuerung der Beschwerdeführerin, nun erreichbar zu sein (VB 73), lud die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin für den 28. September 2022 zu einem persönlichen Gespräch ein (VB 77).