E. ist im MedReg eingetragen. Aus dem Eintrag geht hervor, dass er über Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie sowie in Neurologie verfügt, welche in Deutschland erteilt und am X bzw. am Y in der Schweiz anerkannt wurden (vgl. den entsprechenden Eintrag im MedReg). Die Berufsausübungsbewilligung wurde ihm am Z im Kanton Q. erteilt. Das Zertifikat der SIM muss er bis Ende 2026 erwerben (vgl. Art. 7m Abs. 2 ATSV). Dr. med. E. erfüllt damit die Anforderungen nach Art. 7m ATSV und ist als vorgesehener Gutachter nicht zu beanstanden.