verfügen, im Register nach Art. 51 Abs. 1 Medizinalberufegesetz (Medizinalberuferegister des Bundesamts für Gesundheit [MedReg]) eingetragen sein, eine gültige Berufsausübungsbewilligung besitzen und über mindestens fünf Jahre klinische Erfahrung verfügen. Fachärztinnen und Fachärzte unter anderem des Fachbereichs Psychiatrie und Psychotherapie müssen über das Zertifikat des Vereins Versicherungsmedizin Schweiz (Swiss Insurance Medicine [SIM]) verfügen (Abs. 2). Das Zertifikat muss innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten von Art. 7m ATSV erworben werden (Übergangsbestimmung zur Änderung der ATSV vom 3. November 2021). Dr. med. E. ist im MedReg eingetragen.