dass Sachverständige für mehrere Gutachterstellen tätig seien. In Bezug auf das Zufallsprinzip sei es aber unzulässig, für einen Gutachtensauftrag zwei oder mehr Sachverständige für das Team auszuwählen, wenn diese Sachverständigen gleichzeitig auch für dieselbe andere Gutachterstelle tätig seien. Vorliegend ist keiner der anderen beteiligten Gutachter für die SMAB AG Bern oder St. Gallen tätig (vgl. https://www.smab-be.ch/Medizi- nische-Sachverstaendige und https://www.smab-sg.ch/Medizinische- Sachverstaendige, jeweils letztmals besucht am 28. März 2023), womit nicht mehrere Sachverständige für dieselbe andere Gutachterstelle tätig sind.