2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. November 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Zwischenverfügung vom 17.10.2022 aufzuheben. 2. Es sei eine polydisziplinäre Begutachtung bei einer gesetzeskonformen Gutachterstelle und gesetzeskonformen Gutachterpersonen anzuordnen. 3. Unter Entschädigungsfolge (zzgl. MWST)." In prozessualer Hinsicht stellte er folgenden Verfahrensantrag: "1. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen."