Nach diversen medizinischen Abklärungen und der Zusprache von Frühinterventionsmassnahmen in Form eines Aufbautrainings empfahl der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) die Durchführung einer polydisziplinären Begutachtung zur Klärung des medizinischen Sachverhalts. Die geplante polydisziplinäre Begutachtung wurde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. August 2022 mitgeteilt und ihm die Möglichkeit zur Einreichung von Zusatzfragen gegeben. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2022 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, die polydisziplinäre Begutachtung erfolge durch die PMEDA AG, Zürich (PMEDA). Als Gutachter seien Dr. med.