deführer teilte der Abklärungsperson mit, er habe immer geplant, sein Pensum wieder von 50 % auf 100 % zu erhöhen, sobald das jüngste Kind zwölfjährig sei. Im Bericht wird sodann festgehalten, es sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer im Gesundheitsfall weiterhin in einem 50%-Pensum gearbeitet hätte. Die Erhöhung wäre erst zukünftig erfolgt und müsse später anhand einer Rentenrevision geprüft werden (VB 46 S. 2).