3.3.1. Im Fragebogen der Beschwerdegegnerin betreffend Erwerbstätigkeit/ Haushalt vom 12. März 2015 wurde die Frage nach einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit im Gesundheitsfall vom Beschwerdeführer offengelassen (VB 29). 3.3.2. Einer Telefonnotiz der Unfallversicherung vom 22. Dezember 2015 ist zu entnehmen, dass der der Beschwerdeführer angab, sich vor vier Jahren von seiner Ehefrau getrennt und die vier Kinder übernommen zu haben. Dies sei der Grund gewesen, warum er sein Arbeitspensum reduziert habe (VB 41.24).